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Visa und Einreise

Ankunftsflughafen: beleuchtetes Hinweisschild
Einreise nach Deutschland © dpa

Für die Einreise nach Deutschland benötigen burkinische Staatsangehörige ein Visum.

Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab. Möchten Sie also nur für kurze Zeit nach Deutschland, z.B. als Tourist? Oder planen Sie einen längeren Aufenthalt, z.B. für ein Studium?

Bitte wählen Sie zunächst aus, welche Dauer Ihr geplanter Aufenthalt hat:

Kurzfristiger Aufenthalt (maximal 90 Tage, z.B. Tourismus oder Geschäftsreisen)

Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tage, z.B. für Studium, Arbeit oder Familiennachzug)


Mit Hilfe des Visa-Navigators können Sie außerdem herausfinden, welches Visum für Sie in Frage kommt.

Weitere Informationen

Fachkräfte aus aller Welt leisten einen wichtigen Beitrag für die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft. Und mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat Deutschland als modernes Einwanderungsland auch…

Fachkräfte willkommen - mit Deutschlands modernem Einwanderungsgesetz!

Bei Reisen von und nach Deutschland sind Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr beim Zoll anzumelden. Dies betrifft sowohl Bargeld als auch diesem gleichgestellte Zahlungsmittel.

Anzeigepflicht für Barmittel bei Reisen

Das Auswärtige Amt hat entschieden, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen. Damit entfällt ein gesetzlich nicht vorgesehener, bislang…

Abschaffung des Remonstrationsverfahrens zum 1. Juli 2025

Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Familiennachzug zu Personen mit…

Wichtige Information: Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten - Auswärtiges Amt

Entry-/Exit System
Entry-/Exit System © EU Kommission

Das digitale Entry / Exit System (= EES) ist am 10. April 2026 vollständig in Betrieb gegangen. Das System wird von allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Irland und Zypern) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz an deren Außengrenzen eingesetzt.

Mit EES werden Ein- und Ausreisen von Personen digital registriert, die für einen Kurzaufenthalt (maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) in den Schengen-Raum reisen. Ausgenommen hiervon sind unter anderem Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz sowie Inhaber von Aufenthaltstiteln und Visa für den längerfristigen Aufenthalt.

An den Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen ändert EES nichts. Die Änderungen betreffen lediglich die Abläufe an den Grenzkontrollstellen, Reisende selbst müssen nichts weiter veranlassen:

  • Bei Einreise werden neben Angaben zu Person und Reisedokument auch biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbild) erfasst.
  • Reisedokumente werden nicht mehr analog gestempelt. Ein- und Ausreisen werden digital und in Übereinstimmung mit europäischem Datenschutzrecht gespeichert.
  • An ausgewählten Flughäfen finden Reisende Selbstbedienungs-Terminals, um den Prozess zu beschleunigen.

Weiterführende Informationen stehen auf den Webseiten der Europäischen Kommission zur Verfügung.

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