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Reisepässe und Personalausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

30.12.2024 - Artikel

Hier erhalten Sie Informationen zur Passbeantragung.

Passbeantragung

Anträge auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses für Erwachsene oder Kinder können nur bei persönlicher Vorsprache des/r Antragstellers/in in der Passstelle der Botschaft gestellt werden. Minderjährige Passbewerber/innen stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung des/der Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, ist in der Regel dessen schriftliche Zustimmung zum Passantrag vorzulegen.

Zur Antragstellung bringen Sie bitte Ihren vollständig und leserlich ausgefüllten Passantrag und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit. Außerdem legen Sie bitte die folgenden Unterlagen zweifach (einmal im Original oder in beglaubigter Kopie und zusätzlich einmal in einfacher Kopie) vor:

  • bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
  • Eine für Burkina Faso gültige Aufenthaltserlaubnis (Visum) bzw. ein burkinischer Reisepass
  • ggf. Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
  • ggf. Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
  • ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde

Für minderjährige Kinder legen Sie bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls einmal im Original und einmal in Kopie – vor:

  • aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
  • aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
  • Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
  • Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils

Für Adoptionsfälle legen Sie bitte neben den o.g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls einmal im Original und einmal in Kopie – vor:

  • das Adoptionsurteil und Rechtskraftvermerke (mit Überbeglaubigung) [Jugement, Certificat den non appel, Certificat de non opposition],
  • die geänderte Geburtsurkunde (mit Überbeglaubigung) [Act de Naissance],
  • die Bescheinigung gem. HAÜ (mit Überbeglaubigung) [Certificat de conformité d’une adoption internationale],
  • den burkinischen Reisepass des Kindes mit dem neuen Namen,
  • die burkinischen Bescheinigungen: Autorisation de Sortie, Certificat de Nationalité.

In der Vergangenheit sind Eltern, die für ihre Adoptivkinder in der Botschaft Kinderreisepässe beantragt haben, oft deshalb in Zeitnot geraten, weil sie den Aufenthaltszeitraum zur Abholung und die Behördengänge zu knapp bemessen haben. Es ist wichtig, dass die Adoptierenden selbst vor dem Einholen der Überbeglaubigung und der Antragstellung in der Botschaft alle Dokumente sorgfältig kontrollieren und etwaige Fehler z.B. bezüglich der Namensschreibweise und den Geburtsdaten von Eltern und Kind direkt bei dem Aussteller korrigieren lassen. Die internationale Schreibweise für „ä“, „ö“, „ü“ lautet „ae“, „oe“, „ue“. Das deutsche „ß“ kann so oder als „ss“ dargestellt werden. Dies können Sie bereits im Schriftverkehr im Rahmen des Adoptionsverfahrens beachten, um Fehler im Urteil etc. zu vermeiden. Sofern Sie nicht persönlich bei der Urteilsverkündung anwesend sind, lassen Sie sich die Dokumente bitte umgehend senden, um sie zu kontrollieren. Verlassen Sie sich dabei bitte nicht auf Dritte!

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Personalausweis

Personalausweise können seit dem 01.11.2022 an der Botschaft Ouagadougou beantragt werden. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Beantragung eines Reisepasses.

Termin

Einen Termin können Sie hier vereinbaren.

Legalisation

Burkinische Urkunden bedürfen einer Legalisation, die von der Botschaft erteilt wird. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Hinweise zur Legalisation. Andere ausländische Urkunden müssen entweder legalisiert werden oder mit einer Apostille versehen sein. Ob in Ihrem Fall eine Legalisation oder Apostille erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den ausführlichen Hinweisen des Auswärtigen Amts.

Gebühren

Die Gebühren sind bei Antragstellung in FCFA bar zu entrichten, die Umrechnung lautet 1 € entspricht 655,957 CFA. Eine Zahlung in Euro oder mit EC-/Kreditkarte ist leider nicht möglich.

  • Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 32 Seiten): 101 €
  • Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 48 Seiten): 123 €
  • Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 32 Seiten): 68,50 €
  • Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 48 Seiten): 90,50 €
  • Personalausweis für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: 10 Jahre): 67 €
  • Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: 6 Jahre): 52,80 €

Kinderreisepässe können seit dem 01.01.2024 nicht mehr beantragt werden. Statt eines Kinderreisepasses können seitdem Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, grundsätzlich nur noch einen biometrischen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur abschließend bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für Reisepässe ist abhängig von der Auslastung der Bundesdruckerei und kann zwischen sechs und 12 Wochen liegen, da diese in Deutschland hergestellt werden. Die Dokumentenherstellung ist auf Ihren Wunsch auch im Expressverfahren gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 32 € möglich.

Bei begründeter Eilbedürftigkeit können Sie auch einen bis zu einem Jahr gültigen, vorläufigen Reisepass erhalten, der innerhalb von drei Arbeitstagen ausgestellt werden kann.

Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird zusätzlich zu den o. g. Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 70 € (für einen zehn Jahre gültigen Reisepass) bzw. 37,50 € (für einen sechs Jahre gültigen Reisepass). Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.

Ihren Pass können Sie dienstags oder donnerstags um 11:30 Uhr in der Passstelle abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Diesen erhalten Sie auf Wunsch (z. B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Zur Abholung Ihres Passes können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

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