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Beglaubigungen

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

30.12.2024 - Artikel

Legalisation burkinischer Urkunden

In der Regel fordern deutsche Behörden die Vorlage burkinischer Urkunden in legalisierter Form. Voraussetzung für die abschließende Legalisation durch die Botschaft ist die Vorbeglaubigung durch das burkinische Außenministerium.

Die mit dem Vorbeglaubigungsvermerk des burkinischen Außenministeriums versehene Original-Urkunde kann durch die deutsche Botschaft in Ouagadougou legalisiert werden.

Die zu legalisierende Urkunde muss nicht unbedingt von dem Urkundeninhaber persönlich vorgelegt werden (wenn dieser sich z.B. in Deutschland aufhält). Bei Vorlage der Urkunde durch eine bevollmächtigte Person sollte jedoch eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte des Urkundeninhabers sowie ggf. der Nachweis über den Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland eingereicht werden. In jedem Fall ist der anliegende Antrag auf Legalisation ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit der Urkunde vorzulegen.

Für die Legalisation ist keine Übersetzung der Urkunde in die deutsche Sprache notwendig.

Die Gebühren für die Legalisation betragen 28,45 Euro = 18 700 FCFA und sind in FCFA zu entrichten. Bitte bringen Sie den Betrag möglichst passend mit – Danke!

Legalisation nigrischer Urkunden

Eine Legalisation nigrischer Urkunden ist nicht möglich. Die Botschaft ist dazu übergegangen, nigrische Urkunden im Wege der freien Beweiswürdigung (§ 438 I ZPO) anzuerkennen, sofern diese keine offensichtlichen Fälschungsmerkmale aufweisen. Dafür ist es notwendig, dass die Urschrift („Volet N°3“), ein längliches, schmales, handschriftlich ausgefülltes und meist farbliches Dokument vorgelegt wird.

Kopien

Die Gebühren für eine Beglaubigung einer durch die Auslandsvertretung gefertigten Kopie eines Schriftstücks betragen 23,22 Euro = 15200 FCFA (unabhängig von der Seitenzahl des Schriftstücks). In der Gebühr sind die Kosten für die Kopien bereits enthalten. Bitte bringen Sie den Betrag möglichst passend mit – Danke!

Unterschriften

Die Gebühren für eine Beglaubigung einer oder mehrerer Unterschriften oder eines Handzeichens unter einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften in einem Beglaubigungsvermerk betragen 79,57 Euro = 52.200 FCFA und sind in FCFA zu entrichten. Bitte bringen Sie den Betrag möglichst passend mit – Danke!

Übersetzungen

Die Gebühr für die Bestätigung der Richtigkeit einer Übersetzung richtet sich nach dem Umfang der Übersetzung. Bitte kommen Sie mit den Unterlagen zum Termin, damit wir Ihnen die Gebühr mitteilen können.

Termin

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