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Schengen-Visa

31.05.2024 - Artikel

Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Schengen Visum
Schengen Visum © colourbox

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum.
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.


Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden Schritten vor:

  • Füllen Sie das Online-Antragsformular aus und bringen es ausgedruckt zum Termin
  • Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen in Papierform zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste unten auf der Seite zusammengestellt.
  • Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Sie können Ihren Antrag frühestens sechs Monate vor Antritt der geplanten Reise stellen. Vereinbaren Sie hier einen Termin

Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.


Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Termin

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung. Einen Termin können Sie hier online vereinbaren. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der Aufenthaltstage.


Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.)


Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren


Antragsteller*innen von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragsstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:

  • Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
  • Beschwerde über den Prozess der Visumantragsstellung.

Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

Checkliste

Vollständige Antragsunterlagen führen nicht automatisch zur Visumerteilung. Es können zusätzliche Nachweise verlangt werden. Die persönliche Vorsprache bei Visumbeantragung ist zwingend erforderlich. Das Visum ist bei der Vertretung (Botschaft, Konsulat) des Landes zu beantragen, welches das Hauptreiseziel darstellt.

Es sind bei der Beantragung folgende Unterlagen jeweils im Original mit 1 Kopie vorzulegen:

  1. Vollständig ausgefülltes Formular, datiert und unterschrieben
  2. 1 aktuelles Passfoto
  3. unterschriebener Reisepass mit Gültigkeit von mindestens drei Monaten über das Datum der Rückkehr hinaus mit Kopien aller Seiten, die Daten oder Stempel enthalten
  4. - für Besuch von Familienangehörigen oder Freunden : Einladungsschreiben (und falls der Besucher nicht selbst über ausreichend finanzielle Mittel verfügt: förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68 AufenthG)
    - für Tourismus: bestätigte Hotelreservierung und detaillierte Planung der beabsichtigten Aktivitäten für jeden Tag des Aufenthalts
    - für Geschäftsreisen: Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Deutschland + bestätigte Hotelreservierung bzw. Bestätigung über die sonstige Unterkunft
  5. Flugbuchung
  6. Reise-Krankenversicherung
    Diese Krankenversicherung muss etwaige Rückführung im Krankheitsfall sowie die Kosten ärztlicher Nothilfe für den gesamten Aufenthalt in Deutschland bzw. im Schengener Raum abdecken. Die Mindestabdeckung muss 30.000 Euro betragen.

Bei unselbständiger Erwerbstätigkeit gilt

zusätzlich zu 1+2+3+4+5:

  • Bankkontoauszüge der letzten drei Monate
  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
  • Kopie des Arbeitsvertrags
  • Karte der CNSS (Caisse Nationale de Sécurité Sociale)
  • vom Arbeitgeber unterschriebene Urlaubsbescheinigung und ggf. Dienstreiseanordnung

Bei selbständiger Erwerbstätigkeit gilt

zusätzlich zu 1+2+3+4+5:

  • Bankkontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweise über die Tätigkeit (Handelsregisterauszug, Rechnungen, Verträge, Einfuhrpapiere usw.)

Für Beamtinnen und Beamte gilt

Diplomatischer Pass zusätzlich zu 1+2+3:

  • Dienstreiseanordnung des Arbeitgebers mit konkreten Angaben zur geplanten Reise
  • Verbalnote des Außenministeriums

Dienstlicher Pass zusätzlich zu 1+2+3:

  • Dienstreiseanordnung des Arbeitgebers mit konkreten Angaben zur geplanten Reise
  • Verbalnote des Außenministeriums
  • Einladungsschreiben
  • Reise-Krankenversicherung

Für Reisende, die kein eigenes Einkommen haben gilt

zusätzlich zu 1+2+3+4+5:

  • bitte die Heiratsurkunde vorlegen
  • bitte Beruf des Ehepartners angeben und Unterlagen über Einkommensverhältnisse des Ehepartners oder des Familienangehörigen, der für den Lebensunterhalt aufkommt, vorlegen (siehe dazu Nr. 6-10)

Für Minderjährige, Studentinnen und Studenten gilt

zusätzlich zu 1+2+3+4+5:

  • Schulbescheinigung / Studentenausweis
  • bitte Beruf/e der Eltern angeben und Unterlagen über Einkommensverhältnisse der Eltern vorlegen (siehe dazu Nr. 6-10)
  • nur für Minderjährige: Geburtsurkunde und von beiden Elternteilen unterzeichnete Reiseerlaubnis

Visagebühren

Die regulären Gebühren betragen 60.000 FCFA.

Für Kinder unter 6 Jahren werden die Visa gebührenfrei erteilt.

Für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren gilt die ermäßigte Gebühr von 30.000 FCFA.

Für Familienangehörige Deutscher oder EU-Angehöriger wird das Visum kostenlos erteilt.

Die Gebühren sind bei der Beantragung zu entrichten. Sie können nicht erstattet werden.


Öffnungszeiten der Visastelle

Zur Beantragung des Visums: Montag – Freitag (außer an Feiertagen) von 8.15 Uhr bis 11.15 Uhr.

Zur Abholung des Passes: Dienstags und Freitags (außer an Feiertagen) von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr.



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