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Kleinstprojekte

Botschafter Pfaffernoschke bei KP Rayimi

Botschafter Pfaffernoschke bei KP Rayimi, © Deutsche Botschaft Ouagadougou

22.05.2020 - Artikel

Der Fonds der Deutschen Botschaft Ouagadougou für Kleinstprojekte.

Die Deutsche Botschaft in Ouagadougou fördert bereits seit vielen Jahren Projekte der Technischen Zusammenarbeit im Rahmen sogenannter „Kleinstmaßnahmen“. Mit vergleichsweise geringen Beiträgen erreicht diese Unterstützung die ärmeren Bevölkerungsschichten unmittelbar und führt daher zu einer hohen Akzeptanz.

Voraussetzungen

Gefördert werden Maßnahmen, die den Grundbedürfnissen der armen Bevölkerung dienen, deren Lebensverhältnisse verbessern und die nicht durch einen anderen Geber oder Träger selbst finanziert werden können. Antragsberechtigt sind burkinische Institutionen, z.B. Nichtregierungs-organisationen, Selbsthilfegruppen usw. Voraussetzungen sind ferner, dass die Maßnahme

  • nachhaltig ist
  • in sich geschlossen ist und keine Folgekosten für die Botschaft verursacht
  • möglichst kurzfristig (innerhalb des Haushaltsjahres, jeweils zum 30.11.) vollständig finanziell abgewickelt werden kann.

Ein nennenswerter Eigenbeitrag des burkinischen Projektpartners zum Projekt sollte geleistet werden, eine volle Finanzierung der Projekte ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Personalkosten des Projektträgers oder der vermittelnden Einrichtung (Löhne, Gehälter oder Honorare) wie auch anteilige Verwaltungs- sowie Reisekosten können nicht bezuschusst werden

Höhe und Dauer der Förderung

Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt 25.000 €. Um die Durchführung möglichst vieler Projekte zu gewährleisten, werden insbesondere Projekte gefördert die unter diesem Maximalbetrag liegen.

Anträge zur Projektdurchführung können während des gesamten Jahres eingereicht werden. Die höchsten Chancen einer Förderung bestehen jedoch, wenn die Anträge die Botschaft am Ende des vorausgegangenen Jahres erreichen, da die Prüfung und Bewilligung der Projekte in der Regel in den Monaten Januar und Februar erfolgt.

Die Auszahlung der Fördersumme kann aus kassentechnischen Gründen nur in FCFA erfolgen. Die Kostenvoranschläge sollten aus diesem Grund den FCFA-Betrag enthalten.

Ablauf

Interessierte Institutionen sollten sich direkt an die Botschaft wenden und dort die Anträge einreichen (für die Antragsformulare s. unten). Die Anträge sollen einen Finanzierungsplan (Musterfinanzierungsplan siehe unten) sowie Kostenvoranschläge enthalten. Außerdem wird gebeten, möglichst eine Reihe von Fotos einzureichen, die den derzeitigen Zustand zeigen und / oder ggfls. den späteren Standort.

Nach Prüfung und Bewilligung erfolgt der Abschluss eines Zuwendungsvertrages zwischen den beiden Vertragsparteien Botschaft und dem burkinischen Projektverantwortlichen. Erst nach dem wirksamen Abschluss des Vertrages, kann der Zuschuss gezahlt werden.

Der verantwortliche burkinische Projektträger muss spätestens 6 Monate nach dem Abschluss des Projektes alle Originalbelege und einen Verwendungsnachweis über die vertragsgemäße Durchführung der Maßnahme vorlegen.

Weitere Informationen

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