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Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister
Hat ein/e deutsche/r Staatsangehörige/r im Ausland eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden.
Hat ein/e deutsche/r Staatsangehörige/r im Ausland eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden. Die Beurkundung einer Auslandseheschließung ist vor allem dann empfehlenswert, wenn eine Rückkehr nach Deutschland geplant ist.
Was muss ich ausfüllen?
Laden Sie hier den Antrag herunter:
Bitte drucken Sie das Antragsformular aus und füllen es sorgfältig aus (bitte benutzten Sie nicht ausschließlich Großbuchstaben, da dies zu abweichenden Schreibweisen führen kann).
Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch Eheschließung. Es kann daher sein, dass Sie eine Namenserklärung im Rahmen der Nachbeurkundung der Eheschließung abgeben müssen, bevor Ihnen ein Reisepass auf den neuen Namen ausgestellt werden kann.
Das Antragsformular für die Eintragung im Eheregister beinhaltet die Namenserklärung auf Seite 3. Sofern beide Ehegatten ausschließlich deutsche Staatsangehörige sind, kann für die Namensführung in der Ehe nur deutsches Recht gewählt werden. Wenn einer der Ehegatten eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche besitzt, können die Ehegatten eine Rechtswahl in das Heimatrecht des ausländischen Ehegatten treffen.
Wie ist der Antrag einzureichen?
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist das Standesamt am letzten Wohnort eines Ehegatten in Deutschland bzw., sofern beide Eheleute noch nie in Deutschland wohnhaft waren, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Die deutsche Botschaft in Ouagadougou hingegen bearbeitet keine Anträge selbst, sondern leitet diese, sofern von Ihnen gewünscht, lediglich weiter an das zuständige Standesamt. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, Ihren Antrag direkt an das zuständige Standesamt zu übersenden, ein Nachteil entsteht Ihnen hierdurch nicht, manchmal führt dies sogar dazu, dass Anträge schneller vorliegen und bearbeitet werden können.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Original ein. Sollten Sie Ihren Antrag über eine deutsche Auslandsvertretung einreichen, ist zusätzlich ein Satz einfacher Kopien aller Unterlagen erforderlich. Burkinische Unterlagen reichen Sie bitte überbeglaubigt und ohne weitere Kopie ein (Legalisation erfolgt durch Botschaft, siehe Legalisation).
Heiratsurkunde der Ehegatten
Reisepässe beider Ehegatten; für Nicht-burkinische-Staatsangehörige Aufenthaltstitel (Visum)
aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil beider Ehegatten bei Beurkundung der Geburt in einem deutschen Geburtenregister (für eine aktuelle Abschrift kontaktieren Sie bitte Ihr Geburtsstandesamt in Deutschland!)
oder
Geburtsurkunden beider Ehegatten bei Beurkundung der Geburt ausschließlich im Auslandggf. deutsche Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
ggf. Nachweise zu allen früheren Ehen/Lebenspartnerschaften (Nachweise zu der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft und deren Auflösung)
- ggf. Abmeldebescheinigung aus Deutschland
Bitte beachten Sie, dass es dem zuständigen Standesbeamten obliegt, über die Form der Urkunden (Original/ beglaubigte Kopie; mit/ ohne Übersetzung; legalisiert/nicht legalisiert) zu entscheiden. Es empfiehlt sich daher, bereits vorab mit dem Standesamt am letzten deutschen Wohnort Kontakt aufzunehmen, um diese Fragen zu klären und Verzögerungen in der Bearbeitung Ihrer Anzeige zu vermeiden. Die deutschen Auslandsvertretungen können zu diesen Fragen leider keine Aussage treffen.
Was kostet die Eintragung im Eheregister?
Falls eine Namenserklärung gewünscht ist, müssen die Unterschriften beider Ehegatten auf dem Antrag beglaubigt werden. Die Unterschriftsbeglaubigung kann von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorgenommen werden, wenn die Ehegatten persönlich anwesend sind. Die Gebühr für die Beglaubigung der Unterschriften auf dem Antrag bei den deutschen Auslandsvertretungen beträgt € 25,00 und kann mit Bargeld in F CFA bezahlt werden.
Für die Antragsbearbeitung benötigt das zuständige Standesamt in Deutschland zusätzlich beglaubigte Kopien der antragsbegründenden Unterlagen. Die Kopiebeglaubigungen können von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung bei durchgeführt werden. Die Gebühr für die Kopiebeglaubigung bei den deutschen Auslandsvertretungen beträgt € 10,00 und kann mit Bargeld in F CFA bezahlt werden.
Sobald der Antrag vollständig ist, kann er für die weitere Bearbeitung an das zuständige Standesamt in Deutschland weitergeleitet werden.
Die Gebühren für die Beurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister und die Ausstellung beantragter Heiratsurkunden werden von den einzelnen Bundesländern festgesetzt und können daher unterschiedlich sein. Meist werden folgende Gebühren erhoben: Die Gebühr für die Eintragung im Eheregister beträgt € 60,00. Dieser Betrag erhöht sich um € 20,00, wenn ausländisches Recht zu beachten ist. Die Gebühren betragen zurzeit € 10,00 für eine Heiratsurkunde, für jede weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigung der gleichen Urkunde € 5,00. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt nur nach Vorkasse, die Antragsteller erhalten dafür nach Antragstellung eine entsprechende Zahlungsaufforderung mit den erforderlichen Kontodaten. Die Gebühren für das Standesamt können nicht über die deutsche Botschaft in Ouagadougou eingezahlt werden, sondern müssen direkt beim Standesamt beglichen werden (z.B. durch Überweisung aus Burkina Faso oder über Verwandte, Freunde aus Deutschland).
Wie lange dauert es, bis die Heiratsurkunde ausgestellt wird?
Die Bearbeitungszeit hängt stark vom zuständigen Standesamt ab und ist von Ort zu Ort unterschiedlich.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit beim Standesamt I in Berlin aufgrund der nach wie vor steigenden Antragszahlen zurzeit mindestens zwei Jahre beträgt. Sofern eine Namenserklärung erforderlich ist, wird die Namensführung unabhängig von der Beurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister nach etwa zwei bis drei Monaten vom Standesamt I in Berlin bestätigt. Sobald die Namensführung bestätigt ist, kann ein deutscher Reisepass auf den neuen Familiennamen ausgestellt werden.
Welche Auslandsvertretung ist für mich zuständig?
Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Burkina Faso oder Niger, ist die deutsche Botschaft in Ouagadougou für Sie zuständig.