Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Nationale Visa
Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).
Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
Antrag vorbereiten
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:
- Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus und bringen Sie einen Ausdruck zu Ihrem Termin mit.
- Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck unten auf dieser Seite die passende Checkliste zusammengestellt.
- Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen.
Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.
Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.
Während der Bearbeitung
Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.
Rückgabe des Passes
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, informieren wir Sie telefonisch oder per Mail. Bitte geben Sie daher im Antrag Ihre Kontaktdaten an, unter denen Sie erreichbar sind.
Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte eine Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.
Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.
Checklisten und weitere Informationen
Vollständige Antragsunterlagen führen nicht automatisch zur Visaerteilung. Es können zusätzliche Nachweise verlangt werden. Die persönliche Vorsprache bei Visabeantragung ist zwingend erforderlich.
Es sind bei der Beantragung folgende Dokumente vorzulegen:
- Vollständig ausgefüllter, datierter und unterschriebener Visumantrag (2-fach)
- Zusatzfragebogen der Antragsteller*in (2-fach)
- 2 aktuelle biometrische Passfotos
- gültiger und unterschriebener Reisepass
- Einschreibung bei einer deutschen Universität, mit zwei Kopien (ggf. Anmeldung zum Sprachkurs)
- Lebenslauf (2-fach)
- Verpflichtungserklärung §§ 66-68 AufenthG über den gesamten Zeitraum des Studium (unterschrieben von der Person, die das Studium finanzieren wird) oder Nachweis über die Eröffnung eines Sperrkontos : Anbieter, die diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes
- Nachweise zum Schulabschluss und ggf. erfolgter Ausbildung oder Studium
- Nachweis bereits erworbener Deutschkenntnisse
Visagebühren
Die Gebühren für ein Visum zu Studienzwecken betragen 50.000 FCFA. Sie sind bei Antragstellung zu zahlen und werden nicht zurückerstattet.
Vollständige Antragsunterlagen führen nicht automatisch zur Visaerteilung. Es können zusätzliche Nachweise verlangt werden. Die persönliche Vorsprache bei Visabeantragung ist zwingend erforderlich.
Es sind bei der Beantragung folgende Dokumente vorzulegen:
- Vollständig ausgefüllter, datierter und unterschriebener Visumantrag (2-fach)
- Zusatzfragebogen der Antragstellerin (2-fach)
- 2 aktuelle biometrische Passfotos
- gültiger und unterschriebener Reisepass
- 2 Fotokopien des Reisepasses (alle Seiten, die Daten und Stempel enthalten)
- 2 Fotokopien des Reisepasses der/des Verlobten / Ehepartners (alle Seiten, die Daten und Stempel enthalten)
- 2 Fotokopien der Carte d’identité / ID-Card der Antragstellerin
- Geburtsurkunde des Antragstellers im Original mit deutscher Übersetzung und 2 Kopien
- nur bei Eheschließung: Ledigkeitsbescheinigung des Antragstellers im Original mit deutscher Übersetzung und 2 Kopien (nur bei ledigen Antragstellern; bei geschiedenen Antragstellern wird die Scheidungsurkunde, bei verwitweten Antragstellern die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners benötigt)
- Verpflichtungserklärung der/des Verlobten nach §§ 66-68 AufenthG oder Heiratsurkunde im Original mit 2 Kopien ggf. inklusive Übersetzung ins Deutsche
- Zertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts zum Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache
Visagebühren
Für Ehepartner Deutscher oder EU-Angehöriger: kostenlos.
In anderen Fällen betragen die Gebühren 50.000 FCFA.
Die Gebühren sind bei der Beantragung zu entrichten.
(Rückerstattungen sind nicht möglich.)
Vollständige Antragsunterlagen führen nicht automatisch zur Visaerteilung. Es können zusätzliche Nachweise verlangt werden. Die persönliche Vorsprache bei Visabeantragung ist zwingend erforderlich.
Es sind bei der Beantragung folgende Dokumente vorzulegen:
- Vollständig ausgefüllter, datierter und unterschriebener Visumantrag (2-fach)
- Zusatzfragebogen (2-fach)
- 2 aktuelle biometrische Passfotos
- gültiger und unterschriebener Reisepass sowie 2 Fotokopien des Reisepasses des Kindes (alle Seiten, die Daten und Stempel enthalten)
-
Je 2 Fotokopien der Reisepässe (hilfsweise Identitätskarte) sowohl des Vaters als auch der Mutter (alle Seiten, die Daten und Stempel enthalten)
- Geburtsurkunde des Kindes im Original mit deutscher Übersetzung und 2 Kopien
-
Zustimmung des im Ausland lebenden Elternteils im Original mit 2 Kopien + ggf. Übersetzung ins Deutsche oder ggf. gerichtliche Sorgerechtsentscheidung für das Kind zu Gunsten des im Bundesgebiet lebenden Elternteils im Original
Visagebühren
Die regulären Gebühren betragen 50.000 FCFA.
Für Kinder zwischen 0 und 17 Jahren gilt die ermäßigte Gebühr von 25.000 FCFA.
Für Kinder Deutscher oder EU-Angehöriger wird das Visum kostenlos erteilt.
Die Gebühren sind bei der Beantragung zu entrichten. Sie können nicht erstattet werden.
Vollständige Antragsunterlagen führen nicht automatisch zur Visaerteilung. Es können zusätzliche Nachweise verlangt werden. Die persönliche Vorsprache bei Visabeantragung ist zwingend erforderlich.
Es sind bei der Beantragung folgende Dokumente vorzulegen:
- Vollständig ausgefüllter, datierter und unterschriebener Visumantrag (2-fach)
- Zusatzfragebogen der Antragstellerin (2-fach)
- 2 aktuelle biometrische Passfotos
- gültiger und unterschriebener Reisepass mit Kopien aller Seiten, die Daten oder Stempel enthalten (2-fach)
-
Geburtsurkunde mit Übersetzung und jeweils 2 Kopien
-
Lebenslauf auf Französisch mit deutscher Übersetzung (zweifach)
-
Nachweise zum Schulabschluss und ggf. erfolgter Ausbildung oder Studium im Original, zusätzlich 2 Kopien und Übersetzung der Nachweise
-
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse, i.d.R. Zertifikat A1 des Goethe Instituts
-
Motivationsschreiben (selbstverfasste, schriftliche Erklärung zur Motivation mit Angaben zu Ihren beruflichen Perspektiven nach dem Au-Pair Aufenthalt)
-
Au-Pair Vertrag und Zusatzfragebogen der Gastfamilie in deutscher Sprache im Original und 2 Kopien. Bei Vermittlung über eine Agentur, die über das RAL Gütesiegel verfügt, sind Kopien
-
Passkopien der Gasteltern, Geburtsurkunden der zu betreuenden Kinder, aktuelle Meldebescheinigung der Gastfamilie
Visagebühren
Die Gebühren für ein Visum zu Studienzwecken betragen 50.000 FCFA. Sie sind bei Antragstellung zu zahlen und werden nicht zurückerstattet.