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Hinweise zur Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs zur Wiederholungswahl Berlin 2024

22.12.2023 - Artikel
Wegen der kurzen, vom Gesetz vorgeschriebenen Frist von 60 Tagen ab dem Urteil des BVerfG wird es notwendig, dass der Landeswahlleiter verschiedene im Wahlrecht vorgesehene Fristen verkürzt. Ein Zeitstrahl dieser Fristen kann auf der Webseite der des Landeswahlleiters Berlin (www.berlin.de/wahlen/) eingesehen werden. Daher bietet die Botschaft Ouagadougou die Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs an.

1. Anträge für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Briefwahlunterlagen

Die Anträge müssen der Botschaft zur fristgerechten Übersendung bis Mittwoch 03.01.2024, 12:00 Uhr vorliegen. Bei Mitbenutzung des Kurierwegs muss der an das Berliner Bezirkswahlamt adressierte Brief vorab ausreichend (20 g, 0,85 €) frankiert sein.

2. Nutzung des Kurierwegs von Wahlämtern zur Übermittlung der Briefwahlunterlagen

Der Kurierweg über das Auswärtige Amt, der grundsätzlich allen deutschen Behörden offensteht, kann auch von Wahlämtern zur Übermittlung von Briefwahlunterlagen an wahlberechtigte Deutsche im Ausland benutzt werden. Voraussetzung ist, dass die Wahlberechtigten diesen Weg vorher mit dem Bezirkswahlamt und der zuständigen Auslandsvertretung absprechen. Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des/der Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:

Auswärtiges Amt

für Botschaft Ouagadougou

Kurstraße 36

10117 Berlin

Darauf müssen die Wahlberechtigten, die die Wahlunterlagen über den Kurierweg an die Auslandsvertretung übersandt bekommen möchten, ihr Wahlamt unbedingt selbst hinweisen.

3. Ausgefüllte Wahlbriefe (Wahlunterlagen)

Um die Wahlbriefe fristgerecht (Eingang bei der auf dem Wahlbriefumschlag genannten Stelle spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr) weiterleiten zu können, ist es erforderlich, dass diese bis Freitag 19.01.2024 um 12:00 Uhr in der Botschaft vorliegen. Nur bei Einhaltung dieser Frist ist die rechtzeitige Weiterleitung der Wahlbriefe gewährleistet.

Wichtige Hinweise zur Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs:

a) Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an die/den Wahlberechtigte/n ist die Haftung des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen.

b) Eine Nachverfolgung der Sendung ist nicht möglich.

c) Der Kurierweg ist nicht unbedingt schneller als der gewöhnliche Postweg.

d) Die Entscheidung, den Kurierweg mitzubenutzen oder nicht, liegt allein bei der/dem Wahlberechtigten.

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft Ouagadougou zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.


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