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Familienangelegenheiten
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Allgemeine Hinweise
Informationen zur Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister oder einer Registrierung einer Geburt in einem deutschen Geburtenregister finden Sie untenstehend.
Bitte buchen Sie hier einen Termin.
Weitere Informationen
Hat ein/e deutsche/r Staatsangehörige/r im Ausland eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden.
Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister
Eine nachträgliche Registrierung der Geburt in einem deutschen Geburtsregister (sogenannte Beurkundung der Geburt) wird nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern vorgenommen. Diese Beurkundung ist…
Registrierung einer Geburt in einem deutschen Geburtenregister