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Reisepässe und Personalausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

23.03.2022 - Artikel

Hier erhalten Sie Informationen zur Passbeantragung.

Passbeantragung

Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache des/r Antragstellers/in in der Passstelle der Botschaft gestellt werden. Minderjährige Passbewerber/innen stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung des/der Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, ist in der Regel dessen schriftliche Zustimmung zum Passantrag vorzulegen.

Zur Antragstellung bringen Sie bitte Ihren vollständig und leserlich ausgefüllten Passantrag und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit. Außerdem legen Sie bitte die folgenden Unterlagen zweifach (einmal im Original oder in beglaubigter Kopie und zusätzlich einmal in einfacher Kopie) vor:

  • bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
  • Eine für Burkina Faso gültige Aufenthaltserlaubnis (Visum) bzw. ein burkinischer Reisepass
  • ggf. Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
  • ggf. Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
  • ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde

Für minderjährige Kinder legen Sie bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls einmal im Original und einmal in Kopie – vor:

  • aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
  • aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
  • Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
  • Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils

Für Adoptionsfälle legen Sie bitte neben den o.g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls einmal im Original und einmal in Kopie – vor:

  • das Adoptionsurteil und Rechtskraftvermerke (mit Überbeglaubigung) [Jugement, Certificat den non appel, Certificat de non opposition],
  • die geänderte Geburtsurkunde (mit Überbeglaubigung) [Act de Naissance],
  • die Bescheinigung gem. HAÜ (mit Überbeglaubigung) [Certificat de conformité d’une adoption internationale],
  • den burkinischen Reisepass des Kindes mit dem neuen Namen,
  • die burkinischen Bescheinigungen: Autorisation de Sortie, Certificat de Nationalité.

In der Vergangenheit sind Eltern, die für ihre Adoptivkinder in der Botschaft Kinderreisepässe beantragt haben, oft deshalb in Zeitnot geraten, weil sie den Aufenthaltszeitraum zur Abholung und die Behördengänge zu knapp bemessen haben. Es ist wichtig, dass die Adoptierenden selbst vor dem Einholen der Überbeglaubigung und der Antragstellung in der Botschaft alle Dokumente sorgfältig kontrollieren und etwaige Fehler z.B. bezüglich der Namensschreibweise und den Geburtsdaten von Eltern und Kind direkt bei dem Aussteller korrigieren lassen. Die internationale Schreibweise für „ä“, „ö“, „ü“ lautet „ae“, „oe“, „ue“. Das deutsche „ß“ kann so oder als „ss“ dargestellt werden. Dies können Sie bereits im Schriftverkehr im Rahmen des Adoptionsverfahrens beachten, um Fehler im Urteil etc. zu vermeiden. Sofern Sie nicht persönlich bei der Urteilsverkündung anwesend sind, lassen Sie sich die Dokumente bitte umgehend senden, um sie zu kontrollieren. Verlassen Sie sich dabei bitte nicht auf Dritte!

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Personalausweis

Personalausweise können Sie ab dem 01.11.2022 an der Botschaft Ouagadougou beantragen. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Beantragung eines Reisepasses, s.o.

Termin

Einen Termin können Sie hier vereinbaren.

Legalisation

Burkinische Urkunden bedürfen einer Legalisation, die von der Botschaft erteilt wird. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Hinweise zur Legalisation. Andere ausländische Urkunden müssen entweder legalisiert werden oder mit einer Apostille versehen sein. Ob in Ihrem Fall eine Legalisation oder Apostille erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den ausführlichen Hinweisen des Auswärtigen Amts.

Gebühren

Die Gebühren sind bei Antragstellung in FCFA bar zu entrichten. Eine Zahlung in Euro oder mit EC-/Kreditkarte ist leider nicht möglich.

  • Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 32 Seiten): 53.200 FCFA
  • Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 48 Seiten): 67.600 FCFA
  • Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 32 Seiten): 38.400 FCFA
  • Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 48 Seiten): 52.900 FCFA
  • Ausstellung eines Kinderreisepasses: 17.100 FCFA
    (Gültigkeit: ein Jahr, höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) Hinweis: Der Kinderreisepass wird von einigen Staaten nicht zur Einreise anerkannt. Die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Programme ist mit einem Kinderreisepass nicht möglich.
  • Für Personalausweisanträge werden die Gebühren erhoben, die auch für das Inland gesetzlich festgelegt sind, zuzüglich eines ebenfalls gesetzlich festgelegten Auslandszuschlags. So kostet z.B. die Neubeantragung eines Personalausweises für Antragsteller/innen über 24 Jahre 67 Euro (Grundgebühr 37 Euro zuzüglich 30 Euro Auslandszuschlag), unter 24 Jahren 52,80 Euro (Grundgebühr 22,80 Euro zuzüglich 30 Euro Auslandszuschlag).

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur abschließend bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für Reisepässe beträgt etwa sechs Wochen, da diese in Deutschland hergestellt werden. Die Dokumentenherstellung ist auf Ihren Wunsch auch im Expressverfahren gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 21.000 FCFA möglich. Anträge auf Ausstellung von Kinderreisepässen werden innerhalb von drei Arbeitstagen bearbeitet, sofern nicht zusätzliche Erklärungen z.B. zur Namensführung vorab in Deutschland beurkundet werden müssen.

Bei Eilbedürftigkeit können Sie auch einen bis zu einem Jahr gültigen, vorläufigen Reisepass erhalten, der innerhalb von drei Arbeitstagen ausgestellt werden kann.


Hat sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Dann setzen Sie sich bitte vorab mit der Botschaft in Verbindung, um zu klären, ob eine Namenserklärung und/oder Scheidungsanerkennung erforderlich ist. In diesem Fall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein und sich die Bearbeitungsdauer erheblich verlängern.


Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird zusätzlich zu den o. g. Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 39.400 FCFA (für einen zehn Jahre gültigen Reisepass) bzw. 25.000 FCFA (für einen fünf Jahre gültigen Reisepass) bzw. 8.600 FCFA (Kinderreisepass, gültig für ein Jahr) plus Auslagen in Höhe von 8.600 FCFA fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.


Ihren Pass können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr persönlich in der Passstelle abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Diesen erhalten Sie auf Wunsch (z. B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Zur Abholung Ihres Passes können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.


Wir haben die in diesem Artikel enthaltenen Informationen mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen können.

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